Elternberatung nach § 95

 bei einvernehlicher Scheidung


 
Eine Scheidung ist für eine Familie meist eine sehr belastende Situation. Nach Ansicht des Gesetzgebers ganz besonders für die Kinder. Diese reagieren oft verunsichert und verängstigt. Eltern fühlen sich teilweise mit der neuen Eltern- Kind Beziehung überfordert.
 
Im Rahmen der verpflichtenden Elternberatung soll
 

  • Eltern die Scheidungs-Problematik für ihre minderjährigen Kinder näher gebracht werden.
  • vermittelt werden, wie Eltern ihre Kinder in dieser Situation unterstützen können.
  • ein Verständnis dafür geschaffen werden, dass beide Elternteile auch nach einer Scheidung gleich wichtig sind für ihr Kind.
  • eine mögliche, für die Kinder hilfreiche, Elternebene nach der Trennung besprochen werden.

 
Dauer: 50 Minuten